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   OLG Bamberg, 09.02.1988 - 7 UF 135/87   

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https://dejure.org/1988,3019
OLG Bamberg, 09.02.1988 - 7 UF 135/87 (https://dejure.org/1988,3019)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 09.02.1988 - 7 UF 135/87 (https://dejure.org/1988,3019)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 09. Februar 1988 - 7 UF 135/87 (https://dejure.org/1988,3019)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung gemeinsamer elterlicher Sorge bei Widerspruch eines Elternteils; Gemeinsame elterliche Sorge zum Wohle des Kindes; Gewährung des nötigen Schutzes für Kinder bei Trennung der Eltern

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1671, 1672; GG Art. 6; FGG § 12
    Elterliche Sorge; Voraussetzungen für die Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach der Scheidung; Auswanderungspläne eines Elternteils.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1225
  • FamRZ 1988, 752
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.02.1988 - 7 UF 135/87
    Der Vater müßte daher nach Überzeugung des Gerichts in der Lage und willens sein, sich den entsprechenden Mühen zu unterziehen, und volle elterliche Verantwortung zu tragen (so auch BVerfG NJW 1983, 101).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.02.1988 - 7 UF 135/87
    Da in Sorgerechtsverfahren der Richter das in Art. 6 GG verankerte Wächteramt des Staates zum Wohle der Kinder ausübt, da § 12 FGG Tätigkeit von Amts wegen gebietet, und da das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung fordert, die bestmöglichen Bedingungen für das gedeihliche Heranwachsen scheidungsbetroffener Kinder zu schaffen (etwa BVerfGE 57, 361 383), darf sich der Familienrichter nicht damit begnügen, den Sachverhalt eines Sorgerechtsverfahrens lediglich zur Kenntnis zu nehmen, und danach zu entscheiden; vielmehr hat er zum Wohle des Kindes tätig zu werden, soviel Streitpotential wie möglich abzubauen, und zu versuchen, unter Ausschöpfung seiner Möglichkeiten die Voraussetzungen für die denkbar beste Regelung, die gemeinsame elterliche Sorge, zu schaffen.
  • OLG Bamberg, 23.02.1987 - 7 UF 148/86
    Auszug aus OLG Bamberg, 09.02.1988 - 7 UF 135/87
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung (FamRZ 1987, 509, 511) fest, nach der die Anordnung gemeinsamer elterlicher Sorge gegen den Widerspruch eines Elternteils nicht angeordnet werden darf.
  • OLG Brandenburg, 02.03.1998 - 10 UF 159/97

    Gerichtliche Sorgerechtsentscheidung bei Scheidung der Eltern; Heranziehung des

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  • OLG Zweibrücken, 13.07.2004 - 5 UF 47/04

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf Elternteil,

    Deutsche können nicht nur in Deutschland gesund und zu ihrem Gedeihen heranwachsen (so schon OLG Bamberg, FamRZ 1988, 752, 753 mit zustimmender Anm. Luthin betreffend eine Auswanderung nach Kanada).

    Ihr Wunsch, nach Scheidung der Ehe wieder in dem ihr eigenen Kulturkreis und Familienverband zu leben, ist auch angesichts ihres schon langjährigen Aufenthaltes in Deutschland zu respektieren und tritt unter Beachtung und Berücksichtigung aller Umstände nicht hinter die Aufrechterhaltung des bisherigen engen Kontaktes des Kindes zum Vater zurück (in diesem Sinne die h.M. in der oben dargestellten Literatur sowie OLG Nürnberg, FamRZ 2000, 1603; OLG Bamberg, FamRZ 1988, 752; a.A. OLG Frankfurt/M., FamRZ 2003, 1491).

  • BGH, 14.10.1992 - XII ZB 150/91

    Änderung der Anordnung zum gemeinsamen Sorgerecht

    Auch in Judikatur und Literatur herrscht weitgehend Übereinstimmung in der Frage, daß diese Voraussetzungen feststehen müssen, wenn den Eltern nachehelich die gemeinsame Sorge für ein minderjähriges Kind belassen werden soll (vgl. etwa OLG Bamberg FamRZ 1987, 509, 511; 1988, 752 mit Anm. Luthin S. 753; 1991, 590; OLG Celle FamRZ 1985, 527; OLG Hamburg FamRZ 1985, 1284; OLG Hamm FamRZ 1988, 753; 1989, 654; KG FamRZ 1989, 654; OLG Stuttgart FamRZ 1991, 1220 [OLG Stuttgart 24.01.1991 - 17 UF 395/90]; Kommentare zu § 1671 BGB: RGRK/Adelmann Rdn. 25; Palandt/Diederichsen, 51. Aufl. Rdn. 7; Staudinger/Coester 12. Aufl. Rdn. 172, 173; MünchKomm/Hinz 3. Aufl. Rdn. 67 ff; Soergel/Straetz 12. Aufl. Rdn. 19; ferner Johannsen/Henrich/Jaeger aaO. Rdn. 74; Schwab Handbuch des Scheidungsrechts III Rdn. 95 ff; Kropholler JR 84, 89, 94; Luthin, Gemeinsames Sorgerecht nach der Scheidung S. 65).
  • OLG Bamberg, 14.03.1995 - 7 UF 223/94

    Streit über das Recht der elterlichen Sorge für ein Kind; Gemeinsame elterliche

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  • OLG Bamberg, 26.10.1990 - 2 UF 159/90

    Anforderungen an die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach der

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